Auswahlrichtlinien

Jung Der Bewerber ist jung, wenn er das 17. Lebensjahr vollendet und das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Bei Schülern kann der Vorstand Ausnahmen von derAnfangsaltersgrenze zulassen.Habilitanden können über das 35. Lebensjahr hinaus gefördert werden, wenn sie dieses bei Projektbeginn noch nicht vollendet haben.
Jüdisch Der Bewerber muss Mitglied einer jüdischen Gemeinde in Deutschland, Österreich oder der Schweiz sein und dies durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen.
Besonders
begabt
Diese Voraussetzung ist in der Regel durch Zeugnisse und/oder Gutachten zweier Hochschullehrer bzw. Schullehrer aus dem deutschen Sprachraum nachzuweisen.
Aus dem deutschen Sprach- und Kulturraum Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Bewerber die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf hohem Niveau beherrscht.
Berufliche Aus-
und Fortbildung
Dafür kommen neben dem Schulbesuch insbesondere Studium, Promotion, Habilitation und ggf. auch eine gleichwertige Qualifizierung im Ausland in Betracht.

 

Die Entscheidung über die Gewährung eines Stipendiums oder einer sonstigen Leistung trifft alleine der Stiftungsvorstand. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.