Bewilligungsbedingungen für Stipendien

1. Zweck der Förderung

Das Stipendium soll im Wesentlichen den Lebensunterhalt des Stipendiaten sichern. Die Stiftung kann den Nachweis der zweckdienlichen Verwendung des Stipendiums verlangen.

2. Dauer der Förderung

Die Gewährung des Stipendiums endet

Die Förderung wird ausgesetzt,wenn der Stipendiat die geförderte Tätigkeit aus einem wichtigen Grund unterbricht. Die Unterbrechung soll nicht mehr als drei Monate dauern. Soweit die Unterbrechung mehr als drei Monate dauert, können die Förderleistungeninsgesamtwiderrufen und zurückgefordert werden.

3. Auflagen

  1. Über den Ausbildungsfortschritt muss die Stiftung einmal jährlich durch Vorlage eines schriftlichen Berichtes informiert werden.
  2. Veränderungen der persönlichen (auch Änderung der Wohnanschriftoder E-Mail-Adresse) und wirtschaftlichen Verhältnisse sind unverzüglich mitzuteilen.
  3. In den Bachelor-und Masterarbeiten, Dissertationen und Habilitations-schriften sowie in allen anderen Veröffentlichungen und Verlautbarungen im Zusammenhang mit der Förderung ist in angemessener Weise auf die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung hinzuweisen. Ein Exemplar ist der Stiftung zu überlassen.

4. Widerruf der Bewilligung und Rückzahlung

Die Bewilligung kann widerrufen und schon ausgezahlte Geldbeträge können zurückgefordert werden, wenn